«Was nützt es, eine Milliarde in die Ausbildung zu investieren, wenn die Hälfte wegen emotionaler Erschöpfung aus dem Beruf aussteigt?»
YVONNE RIBI,
VERBAND PFLEGEFACHFRAUEN
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Häufig gestellte Fragen

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Führt die Pflegeinitiativeschlussendlich zu Mehrkosten? Ist ein Anstieg der Krankenkassenprämienzu erwarten?

Nein. Erstens gehören Pflegende nicht zu den grossen Kostentreiber im Gesundheitswesen. Zweitens erfassen Pflegefachpersonen systematisch, welche Pflegeleistungen ein Patient benötigt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass eine Krankenkasse diese Kosten übernimmt. Die Leistungsvoraussetzungen bleiben alsogleichwie heute und die Krankenkasse sowie die Kantone könnenden Beweis der Notwendigkeit der Leistungen bei der Pflege einfordern. Das tun sie bereits heute und können es auch so handhaben, wenn die Pflegeinitiative angenommenwird.

Können mit einer Volksinitiative die Rahmenbedingungen für die Patienten in einem Heim verbessert werden? Das ist keine Bundesaufgabe, dafür sind die Kantone zuständig.

Es ist eine Bundesaufgabe. Die Initiative will, dass die Pflegenden durch eine Revision des KVG in bestimmten Bereichen als eigenständige Leistungserbringer anerkannt werden, damit sie autonom und auch kostensparend arbeiten können. Es gibt drei Felder an denen Pflegefachpersonen etwas autonom verordnen können: 1. Alles rund um die Körperpflege. 2. Bei Lagerungen von Schwerstbehinderten. 3. Bei der Mobilisation und bei Gehhilfen. Alle anderen Leistungen verordnet der Arzt.

Weshalb eine Volksinitiative? Weshalb erst jetzt?

Grundsätzlich hat der SBK versucht die bestehenden Probleme im Dialog mit den Verantwortlichen aus Politik, Wirtschaft und den Institutionen der Gesundheitsversorgung zu lösen.Der SBK warnt seit langem,dass die pflegerische Versorgung durch den zunehmenden Fachkräftemangel gefährdet ist.Der Bund ergriff die Initiative mit dem Masterplan Pflege, dessen Massnahmen zeigten Wirkung für die Sekundarstufe II Berufe (FaGe), nicht aber für die Diplompflege. Zur Attraktivitätssteigerung der Diplompflegeunterstützte der SBK mit diversen Massnahmen die Parlamentarische Initiative zur gesetzlichen Anerkennung der Verantwortung der Pflege (Initiative Joder). Nachdem diese im April 2016 scheiterteblieb als einziger Weg die Volksinitiative offen, da alle politischen und parlamentarischen Möglichkeiten ausgeschöpft waren.

Warum ist der SBK und die FMH aus dem Massnahmenplan des Bundes im Januar 2019 ausgetreten

Der Bundesrat hat im Frühling 2018 die Pflegeinitiative in einer Grundsatzerklärung ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Er habe jedoch das Eidgenössische Departement des Innern EDI angewiesen, „unter Einbezug der wichtigsten Akteure(Krankenkassen, Arbeitgeber,

 
 

Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK Postfach, 3001 Bern, Tel. 031 388 36 36www.sbkasi.chwww.pflegeinitiative.chSpendenkonto: PC 314602469 IBAN CH22 0900 0000 3146 0246 9Berufsverbände, Kantone, Bildungsinstitutionen, Forschung etc.) weitere Massnahmen zu erarbeiten.Es fanden zwei Sitzungen statt, an welchen unterschiedliche Ideen und Interessen präsentiert wurden. In der ausführlichen Botschaft des Bundesrats zur Pflegeinitiative vom 7.11.18 wurde jedoch deutlich, dass keine finanziellen Mittel für die Umsetzung vonMassnahmen zur Verfügung gestellt werden. Damit war für den SBK, das Initiativkomiteeund die FMHklar, dass es nicht zielführend ist, weiter über Massnahmen zu diskutieren, die mangels finanzieller Ressourcen nicht umgesetzt werden können.

Betrifft diese Initiative vor allem die diplomiertenPflegefachpersonen? Wo bleiben die Fachpersonen Gesundheit, die es auch braucht? Weshalb ist dieses Diplom so wichtig?

Die Initiative geht nicht nur auf diplomierte Pflegefachpersonen ein, sondern richtet sich an „alle in der Pflege tätigen Personen“.Man vergleichehierzu den Initiativtext, publiziert auf: www.pflegeinitiative.ch unter Initiative. Der Art. 117c BV. Absatz 1 spricht von „die Pflege“, Absatz 2 von „in der Pflege tätigen Personen“, ebenso Art. 197 Ziff 12 Absatz 1 Buchstaben c und d. Explizit geht es um den Mangel an ausgebildeten Pflegefachpersonen, man nannte sie früher Krankenschwestern. In den letzten 5 Jahren wurden nur 43% des errechneten Bedarfs ausgebildet. Im Fokus sind deshalb auch Massnahmen zur Förderung und Unterstützung von Fachpersonen Gesundheit, welche die Diplomausbildung noch machen möchten. Was bedeutet, dass der SBK Schweiz mittels dieser Initiative dafür kämpft, dass die Ausbildung für die AbsolventInnen finanzierbar ist, wenn die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sindWeshalb ist das Diplom so wichtig: Es gibt nachgewiesenermassen weniger Komplikationen im Spital und weniger Todesfälle, wenn ausreichend diplomierten Pflegefachpersonen arbeiten. Das ist aktuell und auch in Zukunft nicht möglich, wenn die Ausbildungszahlen so tief bleiben.

Warum ist der Initiativtext so offen formuliert?

Weil es kein Gesetzessondern ein Verfassungsartikel ist. Dieser muss abstrakt und offen formuliert sein. Die konkrete Umsetzung passiert im Gesetzestext. Für die Umsetzung konkreter Massnahmenist das Zusammenspiel von Bund und Kantonen notwendig. Einen bedeutenden Teil für Verbesserungen müssen aber auch die Institutionen in der Gesundheitsversorgung leisten. Diese Konstellation ist nicht neu,wird aber bei der gesetzlichen Umsetzung herausfordernd sein.

Warum fehlt im Initiativtext die Forderung nach einer Erhöhung der Stellenpläne?(Die Institutionen sollen genügend Pflegefachpersonal einstellen).

Die Forderungwo nötig, die Stellenpläneaufzustocken,gehört zu den Kernanliegen der Initiative und liegt in der Kombination „genügend ausbilden, ausbildungsund kompetenzgerecht einsetzen(Art. 117c Abs. 2) und angemessene Abgeltung der Pflegeleistung (Übergansbestimmung)“. Mit einer ausreichenden Anzahl Pflegefachpersonen können in Kombination mit der angemessenen Abgeltung der Pflegeleistungen auch die Stellenpläne dort wo nötig aufgestockt werden.

Warum muss ausgerechnet der Pflegeberuf in die Bundesverfassung aufgenommen werden?Dann müsste man ja einige andere Berufe ebenfalls aufnehmen?

Es geht um die Versorgungssicherheit. Bereits heute ist der Fachkräftemangel Realität. Bis ins Jahr 2030 braucht es zusätzlich 65‘000 Pflegepersonen, davon 29‘000 Pflegefachpersonen. Seit 2014 werden nur ca. 43% des notwendigen Personals ausgebildet.

Wieso soll der Arzt nicht mehr für pflegerische Handlungen unterschreiben?

Es ist die fachliche Verantwortung der diplomierten Pflegefachperson, den Pflegebedarf festzustellen und die daraus resultierenden pflegerischen Massnahmen zu planen und durchzuführen. Fehler in diesem Bereich muss die Pflegefachperson verantworten und nicht der Arzt. Das ist auch richtig so, weil sie ein Pflegestudium absolviert hat und der Arzt ein Medizinstudium. Der SBK istüberzeugt, dass die Attraktivität des Berufes massgeblichgesteigert wird, wenn die Pflegefachperson für typische Pflegeleistungen kein ärztliches ok benötigt, damit sie von den Sozialversicherungen bezahlt werden.Dann wird endlich eine längst gelebte Praxisrealität auch gesetzlich abgebildet.

Kann man die Kompetenzen überhaupt trennen, ist das richtig?

Es istrichtig und wichtig, dass die Health Professionals dort eingesetzt werden, wo sie ihre Kompetenzen haben.Begründung siehe oben.Wenn ein Patient aber sowohl behandlungspflegerische (vom Arzt verordnet, Bsp. Infusionen, Medikamente etc.) wie auch pflegerische Massnahmen benötigt, dann wird der Arzt nach wie vordie Verordnung für die behandlungspflegerische Leistungunterschreiben müssen. Aber es gibt viele Patienten, die nur typische Pflegeleistungenbenötigen, dann entfällt das.

Warum ist nirgends vermerkt, dass Betriebe die Lernende ausbilden für ihren enormen Aufwand entschädigt werden?

Der SBK befürwortet es, dass Betriebe, welche Lernende ausbilden, entschädigt werden und dass Betriebe, die keine ausbilden, diese Gelder nicht erhalten. Einige Kantone haben das bereits umgesetzt und die Volksinitiative geht in diese Richtung auch wenn es im Text nicht konkret erwähnt ist. Mit der Pflicht, genügend Personal auszubilden, ist auch verbunden, bei den Betrieben entsprechende Anreize zu schaffen.

Was ist eine gute Pflege einer Pflegefachperson?

Eine Pflegefachperson (Krankenschwester) handelt immer zum Wohle der Patientin, sie richtet allihre Handlungen danachaus. Sie trägtdie Fachführung und Verantwortung für den gesamten Pflegeprozess.Das heisst, sie plant zusammen mit dem Patienten die Pflegemassnahme auf dem Hintergrund ihres fachlichen Wissens und Könnens. Dazu gehört auch, dass sie mit der günstigsten Pflegemassnahme die beste Wirkung für den Patienten erzielen will. Die Wirkung einer Pflegemassnahme muss anschliessend beurteilt undin Zusammenarbeit mit dem Patienten müssen Anpassungen vorgenommen werden. Professionelle Pflege ist also mehr als das Aneinanderreihen von Tätigkeiten. . Eine gute Pflege braucht deshalb auch eine tragfähige Beziehung zwischen Patient und Pflegenden und dafür braucht es Vertrauen. Um dieses aufzubauenbraucht die Pflegende Zeit, denn sie will die Patienten nicht abfertigen sondern bedarfsgerecht pflegen.

Jetzt muss es schnell gehen, um Pflegende im Beruf zu halten. Danke, dass Sie für die schnellstmögliche Umsetzung der Pflegeinitiative spenden.

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